PPWR und Korrosionsschutz gemeinsam denken

Die neue EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) rückt Themen wie Materialeinsatz, Recyclingfähigkeit und Ressourcenschonung in den Fokus. Für Unternehmen mit korrosionsempfindlichen Metallteilen stellt sich dabei die Frage, wie sich diese Anforderungen mit einem zuverlässigen temporären Korrosionsschutz vereinbaren lassen.
Unser Team berät Sie gern zu Ihrer Anwendung.
Was bedeutet die PPWR für industrielle Verpackungen?
Die PPWR verändert den Blick auf Verpackungen. Die Verordnung soll Verpackungsabfälle reduzieren und die Kreislaufwirtschaft fördern. Ab dem 12. August 2026 gelten neue Pflichten für Hersteller, Händler und Importeure in ganz Europa. Sie betreffen Verpackungen, Lieferanten, Unterlagen und Prozesse. Auch bei Korrosionsschutzverpackungen müssen ökologische Anforderungen und technische Schutzfunktionen gemeinsam betrachtet werden.
Folgende Punkte gilt es in Ihrer Industrieverpackung zu prüfen:
- Materialeinsatz
- Recyclingfähigkeit (Art. 6 und 7, ab 2030)
- Mehrwegfähigkeit (Art. 11 und 29, ab 2030)
- Logistikanforderungen
Entscheidend ist, frühzeitig zu erkennen, wo Informationen fehlen und welche Verpackungen näher betrachtet werden sollten. Wir beraten Sie gern.

Unsere Leistungen rund um die PPWR
EXCOR unterstützt Unternehmen bei der Einordnung von Korrosionsschutzverpackungen und bei der Bewertung möglicher Handlungsoptionen. Gemeinsam schaffen wir Transparenz über Anforderungen, Informationsstände und mögliche nächste Schritte.
Unsere Leistungen:
- Analyse bestehender Korrosionsschutzverpackungen
- Unterstützung bei der Bewertung von Materialeinsatz und
Recyclingfähigkeit
Verpackungen präferenzfrei prüfen
Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit mit den Auswirkungen der PPWR auf ihre Verpackungen. Auch Korrosionsschutzverpackungen sollten im Hinblick auf Materialeinsatz, Recyclingfähigkeit und weitere Anforderungen betrachtet werden.
Hilfreiche Fragen für die operative Umsetzung:
- Welche Korrosionsschutzverpackungen werden eingesetzt?
- Welche technischen Informationen liegen bereits vor?
- Welche Nachweise oder Daten fehlen?
- Wo besteht vertiefender Prüfbedarf?
Sie möchten Ihre Korrosionsschutzverpackung im Hinblick auf die PPWR strukturiert bewerten? Machen Sie den PPWR-Quick-Check bei unserem Partner Knüppel Verpackung!

Hinweis:
EXCOR leistet keine Rechtsberatung und keine formale Konformitätsbewertung. Unsere Unterstützung dient der technischen Orientierung und der Vorbereitung fundierter Entscheidungen.
FAQ: Häufige Fragen zu PPWR & Korrosionsschutzverpackungen
Betrifft die PPWR auch Korrosionsschutzverpackungen?
Ja. Die PPWR gilt grundsätzlich für alle Verpackungen, unabhängig vom Material oder ihrem Einsatzbereich. Damit werden auch Korrosionsschutzverpackungen hinsichtlich Anforderungen wie Materialeinsatz, Recyclingfähigkeit oder Wiederverwendbarkeit betrachtet. Gleichzeitig muss ihre eigentliche Aufgabe erhalten bleiben: Metallteile während Transport und Lagerung zuverlässig vor Korrosion zu schützen.
Welche Rolle spielt Recyclingfähigkeit bei Korrosionsschutzverpackungen?
Die PPWR rückt die Recyclingfähigkeit von Verpackungen stärker in den Fokus. Auch bei Korrosionsschutzverpackungen lohnt sich daher ein Blick auf Materialauswahl, Verpackungsaufbau und mögliche Optimierungspotenziale.
Welche Informationen werden für Korrosionsschutzverpackungen wichtiger?
Unternehmen benötigen künftig belastbare Informationen zu den eingesetzten Verpackungsmaterialien und deren Eigenschaften. Je nach Verpackung können beispielsweise Angaben zur Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit oder technische Produktinformationen relevant werden.
Müssen Korrosionsschutzverpackungen aufgrund der PPWR grundsätzlich umgestellt werden?
Nein. Die PPWR bedeutet nicht automatisch, dass bestehende Korrosionsschutzverpackungen ersetzt werden müssen. Entscheidend ist vielmehr, die eingesetzte Verpackung im Hinblick auf die jeweiligen Anforderungen zu bewerten und mögliche Optimierungspotenziale zu identifizieren. Einige Artikel der PPWR, wie z. B. zum Mindest-Rezyklatgehalt, treten auch erst zu späteren Zeitpunkten in Kraft.
